Neuregelung der Notbetreuung
Neuregelung der Notbetreuung
Die Landesregierung hat eine neue SchulMail (Nr.8) verschickt. Damit wird die Notbetreuung in allen Schulen, also auch in unserer KKS, neu geregelt.
Diese Regelungen gelten von Montag, den 23.3.20 bis Sonntag, den 19.4.20 (Ende der Osterferien).
Hier die wesentlichen Änderungen:
Anspruch auf Notbetreuung
- Einen Anspruch auf Notbetreuung haben nun alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten und dort dringend gebraucht werden. Dies gilt jetzt neu unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin.
- Eine Betreuung im privaten Umfeld kann nicht gewährleistet werden.
Zeitraum der Betreuung
- Die Betreuung wird – nach Absprache - auf Samstag und Sonntag erweitert.
- Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts
Weiterhin gilt:
Den Anmeldebogen bitte ausgefüllt im Sekretariat abgeben oder per Fax an 02361-302 43 25 schicken. Der
Schulleiter entscheidet dann über die Rechtmäßigkeit.
Das Sekretariat ist jeden Tag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Auch unter der Rufnummer 02361-30243 0.
Wir stellen sicher, dass
- die Hygienevorgaben umgesetzt werden.
- die Betreuungsgruppen maximal 5 Schüler*innen aus einem Jahrgang umfassen.
Sie stellen sicher, dass Ihr Kind
- gesund ist und nicht unter Quarantäne steht.
- ausreichend Verpflegung mitbringt.
Wir müssen alle Infektionsschutzmaßnahmen ernst nehmen.
Anlage: SchulMail Nr.8 Mitteilung der Landesregierung vom 21.03
Michael Neckenig
Schulleiter
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